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   KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98, 3 AR 115/95   

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KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98, 3 AR 115/95 (https://dejure.org/1998,11258)
KG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 5 Ws 11/98, 3 AR 115/95 (https://dejure.org/1998,11258)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11/98, 3 AR 115/95 (https://dejure.org/1998,11258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    StPO § 206a Abs. 1 § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
    Voraussetzungen und Verdachtsgrad bei Anwendung von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    a) Einen nicht verurteilten Beschuldigten mit seinen notwendigen Auslagen zu belasten, ist zunächst dann möglich, wenn zur Verurteilung lediglich der Schuldspruch fehlt, das heißt wenn die Hauptverhandlung vollständig - also bis zum letzten Wort des Angeklagten (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427, 2428) - durchgeführt worden ist und die Schuld des Angeklagten ergeben hat.

    Schuldfeststellung ist nur aufgrund eines justizförmigen, also prozeßordnungsgemäßen Verfahrens zulässig (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427 ; NJW 1990, 2741, 2742).

    Sie setzt insbesondere voraus, daß der Angeklagte an der Hauptverhandlung in verhandlungsfähigem Zustand teilnehmen und sich verteidigen kann (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427 ; Schimansky in Karlsruher Kommentar, StPO 3. Aufl., § 467 Rdn. 10 a).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    Nur wenn diese "Schuldspruchreife" vorliegt, darf in der Auslagenentscheidung die Schuld festgestellt werden; anderenfalls verstößt das Gericht gegen die in Art. 6 Abs. 2 MRK verankerte Unschuldsvermutung (vgl. BVerfG aaO; NJW 1990, 2741 ; NJW 1992, 1611, 1612).

    Schuldfeststellung ist nur aufgrund eines justizförmigen, also prozeßordnungsgemäßen Verfahrens zulässig (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427 ; NJW 1990, 2741, 2742).

    Eine derartige Rechtsfolge kann daher auch an einen bloßen Tatverdacht geknüpft werden (vgl. BVerfG NJW 1990, 2741, 2742; NJW 1992, 1612 ); schließlich sind der StPO nachteilige Rechtsfolgen, die auf reine Verdachtserwägungen gestützt werden, auch sonst nicht fremd (vgl. die Aufzählung bei BVerfG NJW 1990, 2741 ).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    Es verstößt gegen die Unschuldsvermutung, die Schuld aufgrund eines gegen einen anderen Angeklagten ergangenen Urteils festzustellen (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612, 1613).

    Eine derartige Rechtsfolge kann daher auch an einen bloßen Tatverdacht geknüpft werden (vgl. BVerfG NJW 1990, 2741, 2742; NJW 1992, 1612 ); schließlich sind der StPO nachteilige Rechtsfolgen, die auf reine Verdachtserwägungen gestützt werden, auch sonst nicht fremd (vgl. die Aufzählung bei BVerfG NJW 1990, 2741 ).

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    Nur wenn diese "Schuldspruchreife" vorliegt, darf in der Auslagenentscheidung die Schuld festgestellt werden; anderenfalls verstößt das Gericht gegen die in Art. 6 Abs. 2 MRK verankerte Unschuldsvermutung (vgl. BVerfG aaO; NJW 1990, 2741 ; NJW 1992, 1611, 1612).

    Hierin liegt eine Schuldfeststellung (vgl. den durch das Bundesverfassungsgericht NJW 1992, 1611, 1612 entschiedenen Fall, in dem die Verurteilung als "nicht zweifelhaft" bezeichnet worden war).

  • BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung

    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    c) Dem Ausnahmecharakter dieser Vorschrift (vgl. BVerfG NJW 1993, 997, 999) wird nach Auffassung des Senats allerdings nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn an die Schwere des Verdachts besondere Anforderungen gestellt werden.
  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    Der Auffassung, daß das Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei Einstellung des Verfahrens nicht zwingend die "Schuldspruchreife" erfordert, sondern auch auf ohne Durchführung einer Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse gestützt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe JR 1981, 38, 39; KG, Beschluß vom 18. Februar 1993 - 3 Ws 22/93 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 467 Rdn. 16; Hilger in Löwe-Rosenberg aaO, Rdn. 54; a.A. KG - 4. Strafsenat - in NJW 1994, 600 , mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum), stehen nicht die Motive des Gesetzgebers entgegen.
  • BVerfG, 01.10.1990 - 2 BvR 340/89

    Verfassungswidrigkeit einer "Beweisaufnahme" in Bezug auf die Schuldfrage nach

    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    Eine Beweiserhebung allein zur Klärung der für die Auslagenentscheidung maßgeblichen Fragen ist dem Senat verwehrt (vgl. BVerfG NJW 1991, 829 ).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 2 Ws 90/80
    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    Die einem Beschuldigten auferlegte Verpflichtung, die notwendigen Auslagen selbst zu tragen, hat keinen Strafcharakter (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2031 ; Hilger in Löwe- Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 467 Rdn. 55).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
    Auszug aus KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98
    Der Auffassung, daß das Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei Einstellung des Verfahrens nicht zwingend die "Schuldspruchreife" erfordert, sondern auch auf ohne Durchführung einer Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse gestützt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe JR 1981, 38, 39; KG, Beschluß vom 18. Februar 1993 - 3 Ws 22/93 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 467 Rdn. 16; Hilger in Löwe-Rosenberg aaO, Rdn. 54; a.A. KG - 4. Strafsenat - in NJW 1994, 600 , mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum), stehen nicht die Motive des Gesetzgebers entgegen.
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Lediglich in zwei Entscheidungen weiteten der 3. bzw. der 5. Strafsenat des Kammergerichts den Anwendungsbereich des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO für einfach gelagerte Schuldvorwürfe auf Fälle aus, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Schuld des Beschuldigten spricht, sofern sich die maßgeblichen Tatsachen dem Akteninhalt ohne Klärung in einer Hauptverhandlung zweifelsfrei entnehmen lassen (3. Strafsenat, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 3 Ws 22/93 -) oder ein Geständnis des Beschuldigten vorliegt (5. Strafsenat, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11/98 - bei juris).
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